Baugrund- und Gründungsgutachten :

Auf der Basis einer Baugrunderkundung wird eine Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung erstellt. Die Leistungen der Baugrund- und Gründungsgutachten orientieren sich an der HOAI § 92, Lph. 1 - 3.

Nach dem Klären der Aufgabenstellung, Ermittlung der Baugrundverhältnisse auf Grund der vorhandenen Unterlagen, Festlegen und Darstellen der erforderlichen Baugrunderkundungenerfolgt zunächst die Baugrunderkundung.

Daran schließt sich die Auswerten und Darstellen der Baugrunderkundungen sowie der Labor- und Feldversuche, das Abschätzen des Schwankungsbereiches von Wasserständen im Boden, die Baugrundbeurteilung und das Festlegen der Bodenkennwerte an.

Im Rahmen der Gründungsempfehlung werden Vorschläge für die Gründung mit Angabe der zulässigen Bodenpressungen in Abhängigkeit von den Fundamentabmessungen, gegebenenfalls mit Angaben zur Bemessung der Pfahlgründung, Angaben zu den zu erwartenden Setzungen und Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks sowie zur Auswirkung der Baumaßnahme auf Nachbarbauwerke gegeben.

Bauüberwachung :

Im Rahmen einer umfassenden Bauherrenbegleitung wird auch die örtliche Bauüberwachung bzw. die Fachbauüberwachung angeboten. Leistungen im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind z.B.:

1. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
2. Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,
3. Führen eines Bautagebuchs,
4. gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
5. Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
6. Rechnungsprüfung,
7. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
8. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.

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