Baugrunderkundung - Feldversuche :
Die Gründung von Bauwerken im Baugrund jeglicher Art erfordert eine überaus qualifizierte Baugrunderkundung, auf deren Grundlage geotechnische Empfehlungen ausgesprochen werden können.
Die Baugrunderkundung erfolgt auf der Basis der DIN 4020 “Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke” unter Zugrundelegung der DIN 4021 “Aufschluss durch Schürfe und Bohrungen sowie Entnahme von Proben”.
Je nach Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes und der im Vorfeld vorliegenden Baugrundkenntnisse wird ein qualifiziertes Erkundungsprogramm durch den Baugrundgutachter festgelegt, wobei die folgenden Aufschlussverfahren am häufigsten angewendet werden:
- Schürfe
- Kleinbohrungen (Bohrsondierungen)
- Kernbohrungen (Rotations- und Rammkernbohrungen)
- Sondierungen mit der Schweren Rammsonde
- Drucksondierungen
Baugrunderkundung - Laborversuche :
In Ergänzung zu den Feldversuchen sind geotechnische Laborversuche notwendig, um die bodenmechanischen Kenngrößen bzw. die Klassifizierung des Baugrundes vornehmen zu können. Am häufigsten kommen hierbei die folgenden Laborversuche zum Einsatz:
- Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN 18123
- Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN 18121, Teil 1
- Bestimmung der Fließ- und Ausrollgrenze (Konsistenzgrenzen) nach DIN 18122, Teil 1
- Bestimmung der Dichte des Bodens nach DIN 18125
- Bestimmung des Glühverlustes nach DIN 18128
Bei Bauvorhaben mit größerem Schwierigkeitsgrad bzw. zur Optimierung der Bemessung und bestmöglichen Ausnutzung der bodenmechanischen Eigenschaften des Baugrundes werden unter Anderem folgende Spezialversuche durchgeführt:
- Eindimensionaler Kompressionsversuch nach DIN 18135
- Einaxialversuch nach DIN 18136
- Triaxialversuch nach DIN 18137, Teil 2
- Direkter Scherversuch nach DIN 18137, Teil